Flottendirektive des Flottenverbunds der Flotten

"Die Deutsche Sternenflotte" und "Das Haus des Martok"



Die Flottendirektive bildet die obersten Grundsätze und Regeln unserer Flotten ab.

Die darin niedergelegten Regelungen sind für ALLE Flottenmitglieder bindend.

Jeder Spieler der sich dem Flottenverbund anschließen möchte verpflichtet sich sie einzuhalten.





Art. 1: REAL LIFE steht an erster Stelle

(a) Real Life hat immer Vorrang.

Dies ist von allen Flottenmitgliedern zu jederzeit kommentarlos zu respektieren.


Art. 2: SPASS AM SPIEL

(a) Jedes Flottenmitglied soll das Spiel so spielen wie es ihm am besten gefällt.

Die eigene Spielweise darf andere Flottenmitglieder oder Aktionen der Flotten nicht behindern oder den Erfolg absichtlich gefährden.


Art. 3: ALLGEMEINES VERHALTEN

(a) Alle Flottenmitglieder sollen sich gegenseitig helfen und unterstützen um die Gemeinschaft zu stärken.

Respektvoller Umgang miteinander sollte für alle Flottenmitglieder selbstverständlich sein.


Darüber hinaus gilt die im Internet übliche Netiquette.

Das bedeutet dass sexistische, rassistische, gewaltverherrlichende, beleidigende, gesetzeswidrige oder gar rechtsradikaler Sprachgebrauch, obszöne Medien sowie Aussprache im TS³, Forum oder InGame direkt zur Verwarnung oder in besonderen Härtefällen zum direkten Ausschluss aus unseren Flotten führen.

In besonders harten Fällen werden wir dies zusätzlich zur Anzeige bringen!


Art. 4: FLOTTENLEITUNG UND FÜHRUNGSOFFIZIERE

(a) Die Flotten werden durch die Flottenleitung verwaltet und geführt. Unterstützt wird sie dabei von den Führungsoffizieren.


(b) Die Flottenleitung hat bei allen Belangen der Flotten betreffend die letzte Entscheidung, zieht jedoch die Führungsoffiziere zur Beratung hinzu, sofern dies notwendig ist (z.B. Ausschlussentscheidungen).


Art. 5: MITGLIEDSCHAFT

(a) Jedes Flottenmitglied verpflichtet sich mit Eintritt in die Flotten zur Einhaltung der Flottendirektive.

Anweisungen der Flottenleitung sind grundsätzlich Folge zu leisten!


(b) Flottenmitglied kann nur werden wer mindestens 18 Jahre alt ist. Ausnahmen gibt es keine.

(c) Für die Mitgliedschaft in unseren Flotten bedarf es eines OFB-Accounts mit einer aktiven eMail-Adresse. Bei einem Wechsel der eMail-Adresse ist diese im Kontrollzentrum zu aktualisieren!


(d) An unseren stattfindenden Flottentreffen ist bei Teilnahme die jeweilige offizielle Flottenuniform zu tragen.

Hierbei ist zu beachten, dass während der Flottentreffen das Tragen von Waffen wie auch das Zünden von jeglichen "grafischen Gimmicks" untersagt ist.

Die Tragepflicht der Flottenuniform gilt ebenso bei gemeinsamen Unternehmungen (Boden STFs etc.), unabhängig der Rasse/Fraktion die man spielt.


(e) Es besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft in den Flotten.

Dies gilt insbesondere dann, wenn man gegen die Flottendirektive verstößt, mindestens 30 Tage inaktiv war oder die Flotten ohne Rückmeldung an die Mitgliederbetreuung/Flottenleitung verlässt.


(f) Wer einer unserer Flotten beitritt und weitere Charaktere in anderen Flotten hat oder als Mitglied einer unserer Flotten zusätzlich bei einer anderen Flotte eintreten möchte, kann das natürlich machen bzw. mit seinen anderen Charakteren in der anderen Flotte bleiben.


(g) Wer über einen längeren Zeitraum inaktiv ist und über eine inaktive eMail-Adresse nicht persönlich angeschrieben werden kann, wird kommentarlos aus den Flotten entlassen. Eine Rückkehr ist aber jederzeit möglich.


Dies gilt auch für Charaktere auf klingonischer Seite sowie alle zukünftig spielbaren Rassen und Fraktionen.


Art. 6: FORUM und TEAMSPEAK

(a) Zur Vereinfachung der Kommunikation steht allen Flottenmitgliedern unser Forum sowie ein Teamspeak-Server zur Verfügung.


(b) Die Registration im Forum ist Pflicht die regelmäßige Nutzung des Teamspeak erwünscht, jedoch nicht zwingend, wenn man sich nicht an Aktionen beteiligen will bei denen die Nutzung erforderlich ist, oder es einem Flottenmitglied aus technischen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist.

(b.1) Die Profile von Teamspeak und Forum müssen identisch sein und aus @handle (Name) bestehen.

(b.2) Für das Einführungsgespräch zum Eintritt die Flotte ist Teamspeak zwingend notwendig. Der STO eigene Chat ist dafür nicht ausreichend geeignet.


(c) Das Abhören und Mitschneiden von Teamspeak-Channeln ist verboten.


(d) Sonstige Regelungen Teamspeak betreffend werden vom Betreiber getroffen und bekannt gegeben.


Art. 7: VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

(a) Über Interna der Flotte darf in der Öffentlichkeit nicht gesprochen werden. Die Weitergabe von persönlichen Daten der Flottenmitglieder an Dritte ist verboten und kann entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.


(b) Diese Pflicht gilt auch dann wenn man aus der Flotte ausscheidet.


Art. 8: ÄNDERUNGEN DER FLOTTENDIREKTIVE

(a) Änderungen, Überarbeitungen und Ergänzungen der Flottendirektive werden mit den Führungsoffizieren abgestimmt und dürfen nur von der Flottenleitung durchgeführt werden.


Eine Verstoß gegen die Flotten-Direktive kann, unabhängig von Rang und Dienstzeit in der Flotte, zu disziplinarischen Maßnahmen oder dem Ausschluss aus der Flotte führen.


Stand: 07.04.2020