Bald auch in D? Lootboxen wurden in Belgien als illegales Glücksspiel eingestuft

  • Wie im RL auch, da möchte ich das erhalten was ich auch kaufe. Außer "Wundertüte" und "Ü-Ei" fällt mir eh sonst kein Beispiel ein.

    Ich bin generell gegen "Glücksspiele", die jedermann (jedes Kind oder Jugendlicher) mit echtem Geld oder vergleichbarem bezahlen muss.


    Ich denke immer an die miesen Tricks Tante Erna, Oma Lale oder Enkel Karl die Kohle aus der Tasche zu ziehen.

  • "Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. "


    Wenn man die Kisten kostenlos öffnen könnte, wäre es rechtlich gesehen auch kein Glücksspiel...

  • Ah, so lautet die Definition. Damit fallen die Kisten, abgesehen davon, dass Sven natürlich recht hat, tatsächlich in einen Graubereich. Bei der Wundertüte und dem Ü-Ei handelt es sich schon deswegen um kein Glücksspiel, weil jedes "Los" gewinnt und zwar angemessen. Lediglich der Inhalt ist rein Zufällig, nicht der Gewinn selbst. Und hier treffen unsere Kisten auf die Grauzone. Jede Kiste gewinnt bekanntlich, die Frage ist nur, ob man hier noch von Gewinn oder lediglich Trostpreis sprechen kann. Also die Bewertung wird sicherlich von Richter zu Richter variieren und solange soll sich STO doch ruhig noch darüber finanzieren...zugegeben habe ich da auch schon 60 Euro vertan, nicht alles in hartem Euro, aber dennoch und das alles für die Chance auf eine A. Also für mich ist das mit den Kisten auf jeden Fall klar, denn das was ich für meine 60 Euro bekam, war es auf jeden Fall nicht wert!

  • Das ist schön und gut, aber das habe ich ja auch nicht geschrieben.


    Was das "Glücksspiel" betrifft, da weiß ich ehrlich gesagt nicht was es da zu diskutieren gibt.


    Star Trek Online hat eine Altersfreigabe von 12 Jahren. Das heißt, hier brettert ein 12-jähriger auf gut Glück sein Taschengeld rein, weil man ihm ja sowas von Chancen vorgaukelt. Weil du von Recht und Richtern sprichst, nimm dir doch bitte mal die 15 Minuten Zeit und schau mal in das Deutsche Jugendschutzgesetz. Da muss man auch nichts weiter zu sagen, das spricht deutlich für sich.


    Bereits ein Hinweis auf Gefährdung ist bei den Kisten nicht vorhanden. DAS nenne ich Skrupellos und sogar unverantwortlich. Wenn ich etwas der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stelle, vor allem Kindern, trage ich auch eine gewisse Verantwortung. DAS ist berits internationales Recht und gilt in jedem Land.

  • Was:!::?: Nein, die 12-jährigen gehören ausgebeutet, das ist jawohl klar!!!


    Hast doch grundsätzlich recht...außer mit dem internationalen Recht was in jedem Land gilt...schön wäre es ja :)

  • Nun bitte wieder ruhig Blut Jungs!


    Also, zum einen müsste erstmal ganz klar gesagt werden, wie hoch denn die Chance ist, dass man aus so einer Lootbox den "Hauptgewinn" bekommt.

    Zum anderen ist das mit dem Glücksspiel so eine Sache, was die STO Lootboxen angeht. Zum Erhalt der Kisten ist erstmal nix weiter notwendig. Wenn man sie öffnen möchte, dann brauch man einen Hauptschlüssel. Diesen bekommt man in der Tauschbörse oder aber im Zen-Store. Wenn man sich die Dinger im Zen-Store holt, brauch man Zen. Diese bekommt man wiederum über 2 möglich Wege. Entweder man tauscht Dilithium gegen Zen oder man holt sie sich über Entgelt.

    Daraus ist eindeutig zu schließen, dass für das öffnen der Lootboxen KEIN Entgelt von Nöten ist, also ist damit das Tatbestandsmerkmal in der rechtlichen Definition nicht erfüllt.

    Und ich weiß, dass im §10 Absatz 1 Satz 2 UStG folgende Definition für Entgelt steht:

    "Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer."

    Diese Definition ist jedoch nicht anwendbar, da hier allein schon kein Austausch von Leistungen stattfindet, sobald ich die Hauptschlüssel nicht mit durch Entgelt bezahlten Zen einfordere.


    So, ich habe fertig!

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