Nun bitte wieder ruhig Blut Jungs!
Also, zum einen müsste erstmal ganz klar gesagt werden, wie hoch denn die Chance ist, dass man aus so einer Lootbox den "Hauptgewinn" bekommt.
Zum anderen ist das mit dem Glücksspiel so eine Sache, was die STO Lootboxen angeht. Zum Erhalt der Kisten ist erstmal nix weiter notwendig. Wenn man sie öffnen möchte, dann brauch man einen Hauptschlüssel. Diesen bekommt man in der Tauschbörse oder aber im Zen-Store. Wenn man sich die Dinger im Zen-Store holt, brauch man Zen. Diese bekommt man wiederum über 2 möglich Wege. Entweder man tauscht Dilithium gegen Zen oder man holt sie sich über Entgelt.
Daraus ist eindeutig zu schließen, dass für das öffnen der Lootboxen KEIN Entgelt von Nöten ist, also ist damit das Tatbestandsmerkmal in der rechtlichen Definition nicht erfüllt.
Und ich weiß, dass im §10 Absatz 1 Satz 2 UStG folgende Definition für Entgelt steht:
"Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer."
Diese Definition ist jedoch nicht anwendbar, da hier allein schon kein Austausch von Leistungen stattfindet, sobald ich die Hauptschlüssel nicht mit durch Entgelt bezahlten Zen einfordere.
So, ich habe fertig!